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BIRG Research Grant

BIRG Research Grant

Darum geht es beim BIRG Research Grant:

In dem fortlaufenden Bestreben der BIRG, Forschungsaktivitäten in der Handchirurgie weiter zu entwickeln, werden wissenschaftliche Arbeiten zu aktuellen Themen unterstützt. Neben Forschungsprojekten in diesem Bereich werden auch Projekte unterstützt, die der Erlangung der wissenschaftlichen Grundlagen für die Arbeit in Fortbildungen dienen. Fragestellungen zur Gesundheitsökonomie sind ausdrücklich eingeschlossen.

Anträge auf Forschungsförderung durch Einzelpersonen oder Forschungsgruppen können daher gemäß den beigefügten Richtlinien unter Beachtung der jeweiligen Vorgaben und unter Verwendung der erforderlichen Formulare gestellt werden.

Antragsordnung für Forschungsförderung - BIRG

I. Präambel

Die Bone Implant Research Group (BIRG) fördert unabhängig wissenschaftliche Arbeiten zu aktuellen Fragestellungen auf dem Gebiet der Handchirurgie. Dazu zählen insbesondere Projekte, die unmittelbar Einfluss auf den klinischen Alltag haben und im Sinne des Patienten sind. Im Vordergrund stehen, klinische und biomechanische Studien ohne kommerziellen Hintergrund, die dem Anwender die Möglichkeit bieten, Verfahren auf fundierter Basis sicher und effizient anzuwenden.

Auch die Erforschung neuer Materialien zählt zu diesem Bereich, wobei der Praxisbezug immer im Mittelpunkt steht. Auch anderweitige Projekte der Handchirurgie können unterstützt werden. 

II. Antragsstellung

Anträge können - auch bei Arbeitsgruppen - nur von Einzelpersonen gestellt werden, die schon mindestens zwei Jahre Mitglied in der BIRG sind, oder Empfehlungsschreiben von mindestens zwei BIRG Mitgliedern vorweisen können. 

Bewilligte Projektmittel sind an den Antragssteller und das benannte Projekt gebunden.

Eine in Ausnahmefällen notwendige Folgefinanzierung bereits geförderter Forschungsvorhaben muss gesondert beantragt werden. 

Anträge können im Zuge eines Kalenderjahres (1. Januar - 31. Dezember) eingereicht werden. Die BIRG wird bis zum 30. Juni des Folgejahres über deren Prämierung entscheiden.

Geförderte Forschungsvorhaben aus den Vorjahren können nicht erneut zur Förderung beantragt werden - auch nicht von anderen Mitgliedern der Arbeitsgruppe. 

Es können pro Jahr höchstens zwei Antragsteller aus einer Abteilung oder eines Zentrums gefördert werden. 

Ein Antragsteller (eine Arbeitsgruppe) kann bestenfalls alle drei Jahre für unterschiedliche Projekte gefördert werden.

III. Art und Höhe der Förderung

Die Fördermittel werden als Sach- oder Personalkostenbeihilfe im Rahmen der Forschungsprojekte zur Verfügung gestellt. Die maximale Fördersumme pro Jahr beträgt 15.000 € (fünfzehntausend Euro), welche auch auf mehrere Projekte aufgeteilt werden kann. Geräte werden nur genehmigt, wenn sie nicht zur Grundausstattung einer Abteilung/Labors gehören. Die weitere Verwendung der projektbezogenen, bewilligten Geräte nach Projektabschluss erfolgt nach Maßgabe der BIRG. Personalstellen werden in begründeten Fällen nur im Sinne einer Übergangslösung für maximal 3 Monate finanziert. Bei Beantragung einer Teilbezuschussung eines Projektes muss aus dem Antrag die Gesamtfinanzierung ersichtlich sein.

Die Projektdauer ist auf maximal 24 Monate limitiert. 

IV. Antragstellung

Um die Qualität und Originalität des zu fördernden Projektes beurteilen zu können, müssen die Unterlagen Informationen zu folgenden Punkten enthalten:

1.    Titel des Forschungsprojektes

2.    Stand der Forschung – Bisheriger Stand der Wissenschaft

3.    Antragsteller (Name, Vorname, akademischer Grad, Instituts-/ Praxisadresse, Telefon, Telefax, ggf. E-Mail) sowie vollständige Zusammensetzung der Forschungsgruppe

4.    Antragszeitraum und gewünschter Beginn der Förderung, Projektdauer

5.    Zusammenfassung des Projektes (Abstract)

6.    Eigene Vorarbeiten

7.    Ziele

8.    Arbeitsprogramm

9.    Untersuchungen am Menschen:
Bei Untersuchungen am Menschen ist die Stellungnahme der zuständigen nationalen Ethikkommission erforderlich. Darüber hinaus müssen die ethischen und rechtlichen Aspekte des Versuchsplanes zu folgenden Fragen dargestellt werden:

  • Heilversuche oder Experiment
  • Kriterien der Probandenauswahl
  • Darstellung möglicher Risiken und daraus resultierender Vorsorgemaßnahmen
  • Art der Probandenaufklärung und Einholung des Einverständnisses

10.    Tierversuche:
Bei geplanten Tierversuchen muss eine behördliche Genehmigung sowie die Stellungnahme der dafür zuständigen Ethikkommission eingeholt werden.

11.    Gentechnologische Experimente:
Gentechnologische Experimente dürfen erst begonnen werden, wenn die nach dem Gentechnikgesetz vom 20. Juni 1990 (BGBL 1990 I, S. 1080) erforderlichen Genehmigungen vorliegen.

13.    Personalbedarf:
Bei der Beantragung von Personalkostenbeihilfe im Sinne der o. g. Einschränkung muss der Personalbedarf angegeben und begründet werden.

14.    Projektrelevante Geräte:
Angabe der für das Projekt vorgesehenen wissenschaftlichen Geräte mit Begründung und konkretem Kostenvoranschlag. 

15.    Verbrauchsmaterialien bzw. sonstige Kosten

16.    Reisekosten (Detaillierte, gesonderte Begründung im Projektzusammenhang erforderlich)
Der Antrag sollte einen Umfang von 5 Seiten nicht überschreiten. Er muss eine Erklärung enthalten, dass die Fördergrundsätze und die mit der Antragstellung eingegangenen Verpflichtungen anerkannt werden.

Den Anträgen ist der wissenschaftliche Lebenslauf des Antragstellers beizulegen. Der Antrag ist vom Abteilungsleiter in einem gesonderten Schreiben zu befürworten und gegenzuzeichnen.

Bitte stellen Sie sicher, dass:
•    Ihr Antrag nicht mehr als die maximale Seitenanzahl überschreitet (siehe Anlage 3).
•    Alle Beträge in EURO ausgewiesen sind.
•    Alle Berechnungen korrekt und alle Summen eingetragen sind.
•    Eine schriftliche, unterzeichnete Bestätigung der Leitung Ihres Institutes / Ihrer Abteilung vorliegt, falls Sie finanzielle Unterstützung für sich oder einen Mitforscher beantragen.

Bitte schicken Sie Ihren Antrag an: info@birg-group.de

V. Förderungsgrundsätze

Die Förderung erfolgt im Sinne einer Anschubfinanzierung. Die fachliche Begutachtung der Anträge und die Beurteilung der Förderungswürdigkeit der Anträge erfolgt durch das Ressort Wissenschaft der BIRG nach objektiven Bewertungsrichtlinien. Die entsprechenden Fristen sind auf der Homepage der BIRG (www.birg-group.de) ersichtlich. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Der Rechtsweg ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Wird ein Projekt als förderungswürdig angesehen und eine Forschungsförderung zuerkannt, so kann der Fördermittelempfänger aus den bereitgestellten Mitteln nur solche Ausgaben leisten, die durch die Zweckbestimmung gedeckt sind. Antragstellern von Projekten wird nach Sitzung des Ressorts Wissenschaft die abschließende Entscheidung mitgeteilt. 

Eine parallele Finanzierung eines beantragten Vorhabens durch andere Förderungsgeber im Sinne einer Doppelförderung ist im Antrag auszuweisen. 

Die maximal genehmigte Fördersumme ist gedeckelt. Folgekosten werden nur nach einem separat genehmigten Folgeantrag übernommen.

Die BIRG überweist die Fördermittel in Form einer einmaligen Zahlung auf ein vom Antragsteller zu nennendes Drittmittel-Konto einer forschenden oder universitären Institution. Die Bewilligung kann zurückgenommen werden, wenn die Fördergelder innerhalb eines Jahres nach Bewilligung nicht in Anspruch genommen werden. Sie kann widerrufen werden, wenn die o. g. Förderungsgrundsätze nicht beachtet werden.

VI. Verpflichtungen

Mit der Einreichung eines Antrages auf Bewilligung von Fördermitteln aus dem Wissenschaftsfond der BIRG verpflichtet sich der Antragsteller / die Antragstellerin:

1.    Die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis entsprechend den Empfehlungen der DFG einzuhalten, wobei die Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften dem Antragssteller unterliegt

2.    Die bewilligten Mittel ausschließlich zur zielstrebigen Verwirklichung des geförderten Projektes einzusetzen

3.    Ein Zwischenbericht über den aktuellen Stand des Projekts sowie die vorliegenden Zwischenergebnisse ist alle 6 Monate vorzulegen. Der Nachweis über die Verwendung der Fördermittel ist beizulegen. Die abgerechneten Ausgaben müssen durch prüffähige Unterlagen belegt werden.

4.    Der Antragsteller verpflichtet sich, jegliche vom vorgesehenen Projektplan abweichenden Änderungen unverzüglich den BIRG Ressort Wissenschaft mitzuteilen.

5.    Spätestens 3 Monate nach Abschluss der Forschungsförderung der BIRG einen Abschlussbericht vorzulegen, der den Verlauf des Projektes und die Ergebnisse beschreibt

6.    Bei Publikation der Forschungsergebnisse des Projektes die BIRG als Förderinstitution zu benennen. Die Ergebnisse werden im Rahmen eines Vortrages auf der folgenden BIRG - Jahrestagung den Mitgliedern der BIRG präsentiert.


Stand   01/2023

Antragsformulare

Bitte laden Sie die folgenden Bewerbungsformulare herunter und senden Sie Ihre Bewerbung an info@birg-group.com.

Die Bewerbungsfrist für dieses Jahr ist der 31. Dezember.

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